Newsletter CBAM

Was ist Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)?

Der CO2-Grenzausgleichmechanismus (CBAM) ist ein klimapolitisches Instrument der EU und Teil des „Fit for 55“-Pakets mit dem Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % im Vergleich zu den Werten aus dem Jahr 1990 zu reduzieren. CBAM soll dabei das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen bekämpfen.
Unternehmen, die emissionsintensive Waren in die EU importieren, werden dadurch verpflichtet CBAM-Zertifikate zu erwerben, um die Differenz zwischen dem gezahlten Kohlenstoffpreis im Produktionsland und dem höheren Preis der Kohlenstoffzertifikate im EU-Emissionshandelssystem auszugleichen.

Wer ist betroffen?

Alle Unternehmen innerhalb der EU, die Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Düngemittel, Wasserstoff sowie bestimmte vor- und nachgelagerte Produkte in reiner oder verarbeiteter Form aus Nicht-EU-Staaten importieren, müssen alle Importe ab dem 1. Oktober 2023 gesondert quartalsweise melden. Berichtspflichtig ist der Zollanmelder oder dessen indirekter Vertreter.

 

Wann ist es soweit?

Alle entsprechenden Importe ab dem 1. Oktober 2023 müssen quartalsweise bis Ende Januar 2024 als erste Meldung abgegeben werden.
Die Übergangsphase läuft bis zum 31. Dezember 2025, ab 2026 läuft die Implementierungsphase.

 

Was ist zu tun?

Vorbereitend sollten die innerbetrieblichen Zuständigkeiten für dieses Thema festgelegt und die Importe nach Ursprungsland zusammengestellt werden.

In der Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2025 haben Importeure folgende Pflichten:

  • Berechnung und Dokumentation der im Produktionsprozess entstandenen direkten und indirekten Emissionen der importierten Güter.
  • Registrierung im CBAM-Meldeportal

Quartalsweise Vorlage eines CBAM-Berichts (spätestens 1 Monat nach Quartalsende)

 

Ihre Ansprechpartner zu diesem Thema

Thomas Sedlmayr
Rechtsanwalt
Betriebswirt (IWW)

sedlmayr@sws-p.de

Katharina Sigl
Betriebswirtin (B. A.)
Wirtschaftsjuristin (LL. M.)

sigl@sws-p.de