Nach § 130 OWiG ist die Geschäftsleitung des Unternehmens verpflichtet, das Unternehmen so zu organisieren, dass es zu keinen Rechtsverstößen kommt. Wird dies nicht sicher gestellt, haftet die Geschäftsleitung persönlich mit ihrem gesamten Vermögen. Ebenso sehen zahlreiche spezialgesetzliche Regelungen eine persönliche Haftung (zivil- und strafrechtlich) der Geschäftsleitung vor.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei persönlich und vertraulich und zeigt Wege auf, um Haftungsgefahren bereits im Vorfeld aus dem Wege zu räumen. Ebenso stehen Ihnen im Falle von Haftungsansprüchen unsere zivil- und wirtschaftsstrafrechtlich erfahrenen Anwälte außergerichtlich sowie gerichtlich zur Verfügung.
Unsere Lösungen
Beratung von Geschäftsführern und Managern Vertretung gegenüber Behörden bei Insolvenzdelikten Prozessvertretung (zivilrechtlich und strafrechtlich) Managerrisikokoffer (Erarbeitung prophylaktischer und haftungsvermeidender Maßnahmen) Insolvenzrechtliche VorsorgeberatungUnser Team
Dr. Andrea Schreder
Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Zertifizierte Betriebswirtin zur Person
CHRISTINA KLAMPFL
Assistenz
RAMONA SAMMER
Assistenz
HERTA SCHWARZMÜLLER
Assistenz

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Ihr Ansprechpartner
ANDREAS WEIDINGER
Bei Fragen rund um Managerhaftung steht Ihnen Andreas Weidinger jederzeit gerne zur Verfügung. T: 0991 379175-0
F: 0991 379175-100
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