Nach § 130 OWiG ist die Geschäftsleitung des Unternehmens verpflichtet, das Unternehmen so zu organisieren, dass es zu keinen Rechtsverstößen kommt. Wird dies nicht sicher gestellt, haftet die Geschäftsleitung persönlich mit ihrem gesamten Vermögen. Ebenso sehen zahlreiche spezialgesetzliche Regelungen eine persönliche Haftung (zivil- und strafrechtlich) der Geschäftsleitung vor.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei persönlich und vertraulich und zeigt Wege auf, um Haftungsgefahren bereits im Vorfeld aus dem Wege zu räumen. Ebenso stehen Ihnen im Falle von Haftungsansprüchen unsere zivil- und wirtschaftsstrafrechtlich erfahrenen Anwälte außergerichtlich sowie gerichtlich zur Verfügung.
Unsere Lösungen
Beratung von Geschäftsführern und Managern
Vertretung gegenüber Behörden bei Insolvenzdelikten
Prozessvertretung (zivilrechtlich und strafrechtlich)
Managerrisikokoffer (Erarbeitung prophylaktischer und haftungsvermeidender Maßnahmen)
Insolvenzrechtliche Vorsorgeberatung
Unser Team


Andreas Weidinger
Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Restrukturierungsmanager (DGfKM)
zur Person






VERONIKA AMANN
Assistenz

CHRISTINA KLAMPFL
Assistenz

HERTA SCHWARZMÜLLER
Assistenz

Celine Bauer
Assistenz

DIANA WARTNER
Assistenz
Selin Arguc
Auszubildende zur
Rechtsanwaltsfachangestellten

Ihr Ansprechpartner
ANDREAS WEIDINGER
Bei Fragen rund um Managerhaftung steht Ihnen Andreas Weidinger jederzeit gerne zur Verfügung.
T: 0991 379175-0
F: 0991 379175-100
weidinger@sws-p.de
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Metzgergasse 2 – 4
94469 Deggendorf
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Unsere Öffnungszeiten:
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