Nach § 130 OWiG ist die Geschäftsleitung des Unternehmens verpflichtet, das Unternehmen so zu organisieren, dass es zu keinen Rechtsverstößen kommt. Wird dies nicht sicher gestellt, haftet die Geschäftsleitung persönlich mit ihrem gesamten Vermögen. Ebenso sehen zahlreiche spezialgesetzliche Regelungen eine persönliche Haftung (zivil- und strafrechtlich) der Geschäftsleitung vor.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei persönlich und vertraulich und zeigt Wege auf, um Haftungsgefahren bereits im Vorfeld aus dem Wege zu räumen. Ebenso stehen Ihnen im Falle von Haftungsansprüchen unsere zivil- und wirtschaftsstrafrechtlich erfahrenen Anwälte außergerichtlich sowie gerichtlich zur Verfügung.
Unsere Lösungen
Beratung von Geschäftsführern und Managern
Vertretung gegenüber Behörden bei Insolvenzdelikten
Prozessvertretung (zivilrechtlich und strafrechtlich)
Managerrisikokoffer (Erarbeitung prophylaktischer und haftungsvermeidender Maßnahmen)
Insolvenzrechtliche Vorsorgeberatung
Unser Team





Dr. Andrea Schreder
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Zertifizierte Betriebswirtin



CHRISTINA KLAMPFL
Assistenz

RAMONA SAMMER
Assistenz

HERTA SCHWARZMÜLLER
Assistenz


Ihr Ansprechpartner
ANDREAS WEIDINGER
Bei Fragen rund um Managerhaftung steht Ihnen Andreas Weidinger jederzeit gerne zur Verfügung.
T: 0991 379175-0
F: 0991 379175-100
weidinger@sws-p.de
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