Newsletter Schulung LKSG

Das deutsche Lieferkettengesetz sieht verpflichtend Schulungen im eigenen Geschäftsbereich sowie bei den jeweiligen Lieferanten vor. Das bedeutet, dass Sie entweder direkt per Gesetz zu dieser Schulung verpflichtet sind bzw. eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass kleine und mittelständische Unternehmen diese Schulungspflicht über vertragliche Regelungen oder Audits auferlegt bekommen.

Unser Schulungsangebot für direkt Verpflichtete:

Wir schulen die Grundlagen zu den menschen- und umweltrechtlichen Themen aus dem Lieferkettengesetz. Außerdem integrieren wir Ihre unternehmensinternen Vorgaben wie Auszüge aus der Grundsatzerklärung, Whistleblowingkanäle, Maßnahmen für den Einkauf etc.

Unser Schulungsangebot für vertraglich Verpflichtete:

Diese Schulung enthält die Grundlagen zu menschen- und umweltrechtlichen Themen aus dem Lieferkettengesetz. Des Weiteren enthält es Hinweise zu den Pflichten, die auf die direkt verpflichteten Unternehmen zukommen und wie Sie als Zulieferer-Unternehmen darauf reagieren können. Des Weiteren werden interne Maßnahmen Ihres Unternehmens individuell in die Schulung integriert.

Beispielschulung

Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Gerne lassen wir Ihnen auch einen Einladungslink für eine Beispielschulung zukommen.

 

Ihre Ansprechpartner zu diesem Thema

Thomas Sedlmayr
Rechtsanwalt
Betriebswirt (IWW)

sedlmayr@sws-p.de

Katharina Sigl
Betriebswirtin (B. A.)
Wirtschaftsjuristin (LL. M.)

sigl@sws-p.de